Allgemeine Geschäftsbedingungen


Der Firma maunsystem GmbH

1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Unsere Angebote sind freibleibend. Für alle Verträge ist unsere schriftliche Auftrags-Bestätigung in Verbindung mit diesen unseren allgemeinen Lieferungs- und

Zahlungsbedingungen maßgebend. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen

oder der Besteller seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Dies gilt insbesondere auch für solche Konditionen in den

Einkaufsbedingungen des Bestellers, über die in unseren Bedingungen nichts enthalten ist. Spätestens durch Entgegennahme der Lieferung erklärt sich der

Besteller mit der Auftragsbestätigung und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch ohne weitere

Bezugnahme auf sie bei späteren Abschlüssen. Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden sowie Zusagen unserer Mitarbeiter

bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbinden den Besteller im übrigen nicht vom

Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

2. Kreditgrundlage

Voraussetzung für unsere Lieferpflicht ist volle Kreditwürdigkeit des Bestellers, die er uns durch den Abschluss des Vertrags zusichert. Erhalten wir nach

Vertragsabschluss Auskünfte oder ergeben sich Tatsachen, welche die Gewährung eines Kredits in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe als nicht

unbedenklich erscheinen oder Barzahlung ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen und Eröffnung bis zur Zahlung oder

Sicherheitsleistung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diese unsere Rechte

gelten dann für sämtliche Forderungen (siehe Ziffer 8a Abs. I).

3. Fracht und Verpackung

Die Versendung der bestellten Ware erfolgt wahlweise in Ihrer oder unserer Regie, entsprechendes ist bei Bestellung anzugeben. Falls keine Anweisung erfolgt,

liefern wir entweder durch Spedition, oder Post- bzw. Paketdienst auf Rechnung des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarung sind wir berechtigt, gegen

Speditionsnachnahme zu senden.

4. Liefer-, Abnahme- und Abruffristen

Die Lieferfristen sind maßgebend für den Zeitpunkt der Lieferung ab maunsystem GmbH. Sie gelten nur ungefähr. Eine angemessene Verlängerung der

Lieferfristen tritt ein, wenn der Besteller seine Verpflichtungen nicht einhält oder durch unvorhergesehene und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse in

unserem Haus, bei dem Vorlieferanten oder bei einem Transportunternehmen die Lieferung verzögert wird. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder

verspäteter Erfüllung einschließlich Verzug sind in diesem Falle ausgeschlossen. Dauern die Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen

bei unserem Vorlieferanten statt, so sind wir, wie auch im Falle höherer Gewalt, berechtigt, den Vertrag aufzuheben, ohne dass daraus dem Besteller Ansprüche

erwachsen. Mangels besonderer Vereinbarung sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Aus der Verzögerung von Teillieferungen kann der Besteller keine Rechte

hinsichtlich der übrigen Teillieferungen herleiten. Abrufe und Spezifikationen einzelner Teillieferungen sind in möglichst gleichmäßigen Zeiträumen und Mengen

und so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine ordnungsgemäße Lieferung innerhalb der Vertragszeit möglich ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder

spezifiziert, so sind wir nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Abnahme

Soll die Ware nach besonderen Bedingungen geprüft werden, erfolgt diese von uns, persönliche Reise- und Aufenthaltskosten des Abnahmebeauftragten werden

vom Besteller getragen. Unterlässt der Besteller die Abnahme, so gilt die Ware mit Verlassen unseres Hauses als bedingungsgemäß geliefert.

6. Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht, auch wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird, dann auf den Besteller über, wenn die Ware das Haus

verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Wird Ware zurückgenommen, trägt der Besteller jede Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Haus.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender

Ansprüche vor. Das gilt auch für solche Waren, deren Preis durch ausdrückliche Bestimmung des Bestellers bezahlt wurde. Eine Be- und Verarbeitung erfolgt für

uns ohne uns zu verpflichten und ohne das unser Eigentum hierdurch untergeht. Verbindet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an

der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes aller verbundenen Waren. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser

Bedingungen.

b) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt.

c) Sämtliche dem Besteller aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er schon im voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware mit

anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert, oder sie bei Ausführung von Werksverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur den

unseren Miteigentum entsprechenden Erlösanteil.

d) Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr ermächtigt.

e) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Interventionen trägt

der Besteller.

f) Die Ermächtigung des Bestellers zu Verfügung über die Vorbehaltsware und zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichterfüllung der

Zahlungsbedingungen sowie bei Wechsel- oder Scheckprozessen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Die daraus

entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Auf unser

Verlangen ist der Besteller ferner verpflichtet, uns die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung

zu stellen.

g) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen aus Lieferungen, Bestellungen und Ersatzforderungen insgesamt um mehr als 10 %,

so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit – nach unserer Wahl – freizugeben.

8. Mängelhaftung

Je nach Art der Fabrikate sind bei Lieferung Abweichungen auf Gewicht, Stückzahl und Abmessungen bis zu 10 % gestattet, und zwar sowohl hinsichtlich der

gesamten Abschlussmenge wie der einzelnen Teillieferung. Für Beanstandungen von DIN- genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen. Beanstandungen sind

unbeschadet einer früheren gesetzlichen Rügepflicht unverzüglich nach Feststellung der Mängel, spätestens aber zwei Wochen nach Empfang der Waren, geltend

zu machen. Drei Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen. Stellt der Besteller auf Verlangen keine Proben der

beanstandeten Ware unverzüglich zur Verfügung, oder wird an den bemängelten Waren ohne unsere ausdrückliche Zustimmung etwas geändert, entfallen alle

Mängelansprüche vier Wochen nach Zurückanweisung der Mängelrüge. Sachliche Behandlung einer Mängelrüge ist kein Verzicht auf die Einhaltung der

Bestimmungen dieser Ziffer. Wenn sich die Beanstandungen als begründet erweisen, wird kostenlos und frachtfrei ursprünglicher Empfangsstation Ersatz geleistet,

wenn das fehlerhafte Material zurückgegeben wird. Ersatz erfolgt Gewicht gegen Gewicht. Weitergehende Ansprüche wie Wandlung, Minderung, Vergütung von

Schäden, entgangener Gewinn, Vertragsstrafen, Arbeitslöhne, Schadenersatz auch wegen Folgeschäden usw. sind ausgeschlossen. Aus mangelhaften

Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der

Besteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen entbindet uns von jeder Pflicht zur Gewährleistung.

9. Schutzrechte

Erfolgen Lieferungen nach Zeichnung oder sonstigen Angaben des Bestellers, trägt der Besteller die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung des

Auftrages keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten stellt uns der Besteller von

sämtlichen Ansprüchen frei. Soweit der Besteller selber Schutzrechte hat, kann er eine Verletzung durch Ausführung des Auftrages gegen uns nicht geltend

machen. Eine Verletzung von Schutzrechten des Bestellers durch Benutzung seiner Zeichnungen oder sonstigen Angaben zu einem anderen Zeitpunkt und/oder

durch Ausführung für andere Zwecke als solche im Interesse des Bestellers brauchen wir uns nur entgegenhalten zu lassen, wenn uns der Besteller bei der

Überlassung der Zeichnungen oder anlässlich der sonstigen Angaben ausdrücklich das Bestehen der Schutzrechte unter näherer Bezeichnung hingewiesen hat.

10. Zahlungsbedingungen

Innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2 % Skonto. Innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen

Beanstandungen oder irgendwelcher Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder anzurechnen. Wechsel werden nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit

und nur zahlungshalber angenommen. Der Besteller trägt die Kosten der Diskontierung und Einziehung. Ihm Stehen keinerlei Ansprüche wegen verspäteter

Rechnungslegung zu. Der Besteller befindet sich nach Zielablauf auch ohne Mahnung im Verzug. Duldung von Zahlungsverzug beseitigt dessen Folgen nicht. Er ist

verpflichtet, für alle unsere Forderungen geeignet Sicherheiten zu stellen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir unbeschadet anderer, auch weitergehender

Rechte berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlange. Wir sind ferner Ohne Nachfristsetzung und ohne

Erklärung, dass die Annahme der Leistung abgelehnt wird, berechtigt, von allen laufenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu

verlangen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Langquaid. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl ebenfalls unser Sitz oder der des

Bestellers und bei Wechsel- und Scheckklagen auch der vereinbart. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.